In dieser Kurzabhandlung geht es um die Rezitation der Schutzsuren nach jedem Pflichtgebet. Und damit sind „Sūrah Al-Falaq“ und „Sūrah An-Nās“ gemeint.
Kurzabhandlung über den Ḥadīth von Asmāʾ Bint Abī Bakr: „O Asmāʾ, wahrlich, wenn die Frau die Pubertät erreicht, so ist es nicht erlaubt, dass etwas von ihr gesehen wird, außer diesem und diesem. Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände.“
In dieser Kurzabhandlung wird auf diese wichtige Thematik eingegangen und dass der Vormund (Al-Walī) eine Voraussetzung für die Richtigkeit der islamischen Eheschließung ist.
In dieser Kurzabhandlung geht es um das Verbinden der Schultern und Füße im Gebet. Dies ist eine erwünschte Sunnah-Handlung im Gemeinschaftsgebet, die jedoch nur noch selten praktiziert wird und in Vergessenheit geraten ist.
In dieser Niederschrift geht es um den Ḥadīth, in dem das Bittgebet mittwochs, zwischen dem Mittags- und Nachmittagsgebet (Aẓ-Ẓuhr und Al-ʿAṣr) erwähnt wird und dessen Vorzug.
In dieser Kurzabhandlung geht es um die Verwendung von (tierischer) Gelatine, die aus Schwein oder Tieren gewonnen wird, welche nicht auf islamische Art und Weise geschlachtet wurden.
Kurzabhandlung über den Ḥadīth: „Wer mit dem Sprechen beginnt, ohne erst (mit As-Salām) zu grüßen, dem antwortet nicht,“ und einiges über die Begrüßung.